AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
BewegDich Sportreisen
Stand: 13.02.2022
BewegDich Sportreisen, Preusweg 52, 52074 Aachen
+49 176 66659129, info@bewegdich-sportreisen.de
IBAN DE34 3002 0900 5300 5446 75
Sehr geehrte Kundinnen, sehr geehrte Kunden,
wir bitten Sie die AGBs sorgfältig zu lesen und uns vor Buchung ggf. hierauf anzusprechen. Die AGBs sind einschließlich des Haftungsausschluss Vertragsbestandteil.
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text verallgemeinernd das generische Maskulinum verwendet. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen weibliche und männliche Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen).
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma BewegDich Sportreisen – nachstehend BDS genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Kunde oder Reisender – genannt.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß des bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages.
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Der Gegenstand des Vertrages ist die Pauschalreise, wie Sie im Programm der jeweiligen Reise auf www.bewegdich-sportreisen.de beschrieben ist.
3. Buchung, Pauschalreisevertrag, Haftungsausschluss
3.1 Für die Buchung, die mündlich, schriftlich, oder per E-Mail erfolgt, gilt:
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Mit der Buchung bietet der Kunde BDS den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
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Mit der Buchung erkennt der Kunde die AGBs und den Haftungsausschluss verbindlich an.
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BDS wird dem Kunden eine Reisebestätigung auf Papier oder per Email übermitteln.
3.2 Der Pauschalreisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung an den Kunden durch BDS zustande.
3.3 Haftungsausschluss
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Der Kunde erklärt mit Buchung, dass:
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Er die körperlichen und mentalen Herausforderungen der Reise (wie im Programm beschrieben) einschätzen kann und diesen gewachsen ist.
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Keine medizinischen Gründe gegen seine Teilnahme sprechen.
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Er optional einen Sportanamnese-Fragebogen vor Reiseantritt ausfüllt und dem ärztlichen Leiter, Dr. med. J. K. Mellies zur Verfügung stellt.
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Der Inhalt des Fragebogens obliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
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Sich ggf, wenn empfohlen, sich vor Reisebeginn auf Sporttauglichkeit untersuchen lässt
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Beim Radfahren und, wo gefordert im alpinen Gelände, einen geeigneten Helm trägt.
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Das strikte Alkoholverbot während der Tagesetappen einhält und dafür Sorge trägt, dass er ohne Restalkohol die Tagesetappen antritt.
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Sich an die geltenden Straßenverkehrsregelungen hält.
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Mit der verbindlichen Anmeldung entbindet der Teilnehmer BDS von Haftungsansprüchen aus der gebuchten Veranstaltung, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden.
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Unfälle oder Schäden, die der Teilnehmer sich selbst oder anderen zufügt, unterliegen nicht der Haftung durch BDS.
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BDS haftet nicht für Schäden infolge der Nichtbeachtung von Anweisungen der Trainer, Verletzungen der Straßenverkehrsordnung, für den Verlust persönlichen Eigentums bzw. dessen Beschädigung.
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BDSr haftet nicht für den persönlichen Erfolg des gebuchten Angebotes. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Bereich lediglich vermittelter Fremdleistungen dritter Anbieter wie z.B. Restaurants
4. Leistungsumfang, Änderungen
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Die vom BDS zu erbringenden Leistungen umfassen Reiseleitung, Hotel- oder Hüttenunterbringung, Halbpension, Überlassung von E-Bikes und anderen Ausrüstungsgegenständen, Transporte vor Ort, und andere Leistungen entsprechend der jeweiligen Reisebeschreibung.
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Abweichungen wesentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von BDS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind BDS vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
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BDS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren.
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Im Fall einer erheblichen Änderung einer Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von BDS gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist, entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von BDS gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Zahlung, Rücktritt- und Stornierungsbedingungen, Umbuchung,
Nichtinanspruchname, Absage der Reise durch BDS
5.1 Zahlung:
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Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig.
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Die Restzahlung wird 1 Monat vor Reisebeginn fällig.
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Anzahlung und Restzahlung sind per Überweisung auf das Geschäftskonto von BDS , unter Angabe des Reisenamen, -Termins und des Kundennamens zu überweisen.
5.2 Rücktritt -und Stornobedingungen
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Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber BDS in Textform zu erklären.
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Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert BDS den Anspruch auf den Reisepreis.
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Stattdessen kann BDS eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist, oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
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BDS hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
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Bis 8 Wochen vorher kostenlos,
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bis 6 Wochen vorher 20 % des Reisepreises
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bis 4 Wochen vorher 40 %
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bis 3 Wochen vorher 50 %
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bis 2 Wochen vorher 75 %
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ab dem 13. Tag vor dem Reiseantritt bis zum 1. Tag vor dem Reiseantritt
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90%
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bei Nichtantritt der Reise sowie Storno am Anreisetag 95 %
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Bei wirksamen Reiserücktritt ist BDS verpflichtet, den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu erstatten.
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Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, sowie einer Versicherung zur Deckung der Behandlungs- und Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
5.3 Umbuchung
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Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht.
5.4 Nichtinanspruchnahme
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Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BDS wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt.
5.5 Absage der Reise oder einzelner Tagesetappen durch BDS
5.1 Reiseabsage
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BDS kann die gesamte Reise mit einer Frist von 14 Tagen ohne Schadenersatzpflicht absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird:
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BDS kann die gesamte Reise ohne Frist und ohne Schadenersatzpflicht absagen, wenn:
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ein, oder mehrere Reiseleiter/Guides erkranken und kein zeitgerechter Ersatz beschafft werden kann
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BDS wird einen Ersatztermines anbieten
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Der Kunde bekommt bei Absage der Reise durch BDS und Nichtannahme des Ersatztermines den vollen Reisepreis ersetzt
5.2 ungeeigneten Wetterbedingungen
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Sämtliche Angebote werden von BDS unter Berücksichtigung der generellen Umgebungsbedingungen in der Zielregion für die jeweiligen Termine auf generelle Durchführbarkeit überprüft. Gleichwohl kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Termine aufgrund der Wettersituation nicht, oder nicht wie geplant, durchgeführt werden können. BDS vereinbart deshalb mit dem Reisenden, dass durch BDS aufgrund von ungeeigneten Wetter- oder Lawinenbedingungen und ähnlichen unvermeidbaren und nicht beeinflussbaren äußeren Bedingungen, Mehrtagesreisen bis 7 Tage zuvor abgesagt werden können.
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Geleistete Zahlungen werden in diesen Fällen in voller Höhe erstattet.
5.3 Absage einzelner Etappen, Programmänderungen
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Bike&Hike und Hochtouren sind Outdoorsport und können grundsätzlich auch bei widrigen Wetterbedingungen durchgeführt werden. Im alpinen Gelände gelten jedoch besondere Vorsichtsmaßnahmen und die Reiseleitung wird zu allererst auf die Sicherheit der Durchführung der Reise, bzw. einzelner Tagesetappen achten.
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Sollten aufgrund von Wetter- oder Umgebungsbedingungen einzelne Tagesetappen nicht durchführbar sein, oder Programmänderungen notwendig werden, entsteht hieraus keine Schadensersatzpflicht von BDS.
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BDS wird, im Rahmen der aktuellen Gegebenheiten vor Ort, ein Alternativprogramm anbieten, dass inhaltlich dem Wesen der angebotenen Sportreise entspricht.
6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
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BDS kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von BDS nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält , (z.B. Anweisungen der Reiseleiter/Trainer, die dem Schutz der Gesundheit der Teilnehmer oder der Sicherung der Durchführung dienen, nicht befolgt oder durch eine riskante Verhaltensweise die Mitreisenden und sich selbst in Gefahr bring), dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
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Die Einhaltung der „Regeln in Hinblick auf Gefahren“ und des „Haftungsausschluss“ für Reisende sind vertraglicher Bestandteil und können bei Nichtbeachtung zum Ausschluss von einzelnen Tagesetappen oder der gesamten Reise führen.
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Kündigt BDS aus verhaltensbedingten Gründen, so behält BDS den Anspruch auf den Reisepreis und muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
7. Mietfahrräder, Leihgeräte
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Sofern der Reisende ein durch die BDS im Reisepreis inbegriffenes Leihrad benutzt, ist er bei Übernahme des Leihrades verpflichtet, vor Ort bei dem örtlichen Verleihpartner die dortigen Mietbedingungen zu akzeptieren und die vom Verleiher geforderten Erklärungen abzugeben. Diese Mietbedingungen und Erklärungen stellt BDS gerne auf Wunsch vorab zur Verfügung. Mit Übernahme des Leihrads verpflichtet sich der Reisende, sorgsam mit diesem umzugehen. Für durch unsachgemäßen Gebrauch verursachte Schäden an dem bzw. Verlust des zur Verfügung gestellten Leihrads trägt der Reisende selbst die Verantwortung.
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Mit Übernahme übriger Leihgeräte (LVS, u.a.) verpflichtet sich der Reisende, sorgsam mit diesem umzugehen. Für durch unsachgemäßen Gebrauch verursachte Schäden an dem bzw. Verlust der zur Verfügung gestellten Geräte trägt der Reisende selbst die Verantwortung.
8. Regeln in Hinblick auf Gefahren
Besondere Regelungen im Hinblick auf Gefahren und Herausforderungen bei Fahrradfahrten im öffentlichen Straßenverkehr, auf Trails und Bewegung im alpinen Gelände:
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Die Bike&Hike Etappen und die Bergtouren erfolgen unter Leitung eines qualifizierten Reiseleiters, MTB-Guides, oder staatl. geprüften Bergführers. Die Reisen erfordern gleichwohl ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden bei der Teilnahme am Straßenverkehr, auf Trails und im alpinen Gelände.
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Da beim Mountainbiking/Bergsport Unfälle, Verletzungen und Schäden am Material nie ganz ausgeschlossen werden können, ist die Teilnahme auf eigene Gefahr.
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Der Kunde ist hiermit belehrt worden, dass Mountainbikes insbesondere wegen des Fehlens der lichttechnischen Anlagen im Straßenverkehr nicht zugelassen sind.
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Es bleibt den Reiseleitern/Guides vorbehalten, die geplanten Touren nach den Fähigkeiten der Teilnehmer, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen, oder wegen unvorhergesehener Umstände, im Rahmen der BDS obliegenden Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten abzuändern.
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Zu den vorgenannten unvorhergesehenen Umständen im Rahmen der mit dem Rad- und Bergsport einhergehenden Gefahren zählen insbesondere, aber nicht aus- schließlich: extreme Wetterverhältnisse oder Rückkehr wegen Verletzungen eines Teilnehmers, wenn eine Betreuung nicht anders organisiert werden kann.
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Der Reisende ist verpflichtet, sein MTB (eigenes oder Leihfahrrad) und seine technische Ausrüstung vor jedem Fahrantritt, bzw. vor jeder Tour auf technisch einwandfreie Funktionsfähigkeit zu prüfen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Reisebegleiter oder Mitarbeiter dem Kunden bei der Wartung oder Reparatur behilflich war.
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Der Reisende wird bei der Überprüfung seiner technischen Ausrüstung (MTB, LVS) vor jeder Tour vom MTB-Guide, bzw. Bergführer angeleitet, trägt aber dennoch die Verantwortung für die Funktionstüchtigkeit seiner Ausrüstung.
9. Haftung
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Die vertragliche Haftung von BDS für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den Reisepreis beschränkt.
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BDS haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BDS ursächlich geworden ist.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
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Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden.
11. Gerichtsstand
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Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
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Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
Aachen, 19.02.2022 BewegDich Sportreisen